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Was ist SAPV eigentlich?
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient – in Ergänzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung – dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung richtet sich an Palliativpatienten und deren soziales Umfeld, wenn die Intensität oder Komplexität der aus dem Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative Care Team) notwendig macht - vorübergehend oder dauerhaft. Sie erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur.
Diese beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement. Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen. SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
Anspruchs-voraussetzungen
Unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung
begrenzte Lebenszeit von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten
Komplexe Symptomatik z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Unruhe, soziale und psychische Belastungen
Die Versorgung ist durch den primärversorgende Arzt und/oder Pflegedienst nicht ausreichend 24 Stunden und 7 Tage/Woche sichergestellt.
Wir verstehen unsere Tätigkeit ergänzend zu den bereits hausärztlich behandelnden Medizinern und anderen Leistungserbringern (additive Teilversorgung). Daher ist uns eine gute Zusammenarbeit wichtig.
Auf besonderen Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Versorgung.
Wie wird SAPV verordnet
SAPV wird vom behandelnden Hausarzt oder dem Klinikarzt mit dem Muster 63 verordnet.
Der Zeitraum einer Erst-Verordnung sollte ca. vier Wochen umfassen, Klinikärzte können SAPV längstens für 7 Tage nach Entlassung verordnen.
Die Verordnung sollte möglichst aussagekräftig formuliert sein und umfasst Diagnosen, Symptome, bisherige Medikation und die notwendigen Maßnahmen.
Das Ausstellen der Verordnung ist mit der Gebührenziffer 01425 bzw. 01426 abrechenbar.